ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der WG Handels GmbH

für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger

- Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Eigengeschäft) -

Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge (Kaufgegenstand genannt).

•  Gültigkeit

Nimmt die Verkäuferin die Bestellung nicht sofort an, ist der Käufer 10 Werktage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, an seine Bestellung gebunden.

•  Eigentumsvorbehalt

Das Kraftfahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der gesamten Kaufsumme Eigentum der Verkäuferin. Die Verkäuferin bestätigt Eigentümerin zu sein. Am Fahrzeug bestehen keine Rechte Dritter.

•  Fahrzeugangaben lt. Vorbesitzer oder Lieferant

Die Verkäuferin ist Händler. Die Angaben über das Fahrzeug basieren ausschließlich auf Informationen des Vorbesitzers oder Lieferanten. Sie sind nicht das Ergebnis einer eigenen Untersuchung oder sonstigen Ermittlungen der Verkäuferin. Sie stellen keine Garantie für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft dar, es sei denn, dass die Verkäuferin ausdrücklich die Garantie für eine Eigenschaft übernommen hat.

•  Gutachten über den Zustand des Kraftfahrzeugs

Der Käufer kann den Zustand des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen der DEKRA oder eines vergleichbaren Unternehmens feststellen lassen. Die sich daraus ergebenden Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer übernimmt für den Inhalt des Gutachtens keine Haftung. Weicht der Zustand des Fahrzeugs lt. Gutachten erheblich von der Beschreibung des Fahrzeugs durch die Verkäuferin ab, hat der Käufer die Möglichkeit von der Bestellung, bzw. dem Kaufvertrag ohne weitere Kosten zurückzutreten. Hat die Verkäuferin den Rücktritt zu vertreten, erstattet Sie die Kosten des Gutachtens. Für diesen Fall hat der Käufer der Verkäuferin das Gutachten im Original zu übergeben.

•  Garantieversicherung

Der Käufer hat die Möglichkeit eine Garantieversicherung über einen Drittanbieter abzuschließen. Die Verkäuferin haftet weder für den Inhalt der Versicherung, noch für deren Bestand oder für Leistungen des Versicherers im Einzelfall. Die Details der Versicherung ergeben sich aus den bei Abschluss übergebenen Bedingungen.

•  Lieferung

Lieferfristen und Termine sind immer unverbindlich, außer die Parteien vereinbaren ausdrücklich deren Verbindlichkeit. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss. Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverb. Liefertermins, oder Ablauf einer unverb. Lieferfrist die Verkäuferin schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt die Verkäuferin in Verzug. Soweit gegenüber Verbrauchern aus diesem Grund neben der Leistung Verzögerungsschaden zu ersetzen ist, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% des Bruttokaufpreises.

Nach Ablauf der Frist ist der Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zur Wirksamkeit bedarf der Rücktritt der Schriftform. Soweit Schadenersatz nicht ausgeschlossen ist beschränkt sich dieser für leichte Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Bruttokaufpreises.

•  Abnahme

Ist der Käufer mit der Abnahme des Kraftfahrzeugs und/oder Zahlung des (Teil)Kaufpreises länger als acht Tage in Verzug, so kann die Verkäuferin ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Fristablauf kann die Verkäuferin vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

•  Schadenersatz

Verlangt die Verkäuferin Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Bruttokaufpreises. Es bleibt dem Käufer vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Es bleibt der Verkäuferin vorbehalten den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, soweit dieser höher als die Pauschale ist.

Ist der Käufer Unternehmer sind Schadenersatz- ansprüche gegen die Verkäuferin aufgrund leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ausgeschlossen, ausgenommen von Verletzungen des Lebens, der Gesundheit und des Körpers. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und Vertretern der Verkäuferin.

•  Vertragsstrafe

Ist der Käufer Unternehmer, schuldet er der Verkäuferin Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Bruttokaufpreises, für den Fall, dass er sich mit Abnahme des Fahrzeugs und/oder Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet. Soweit die Verkäuferin Anspruch auf Schadenersatz gegen den Käufer hat, ist dieser in voller Höhe auf die Vertragsstrafe anzurechnen.

•  Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.

•  Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren, soweit möglich und notwendig die Anwendbarkeit Deutschen Rechts unter Ausschluss des CISG.

•  Schriftform

Die Parteien vereinbaren für dieses Geschäft die Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Das Abdingen der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

•  Savaltorische Klausel

Soweit eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam ist oder wird, betrifft dies nicht die anderen Regelungen dieser AGB. Die Parteien sind sich einig eine wirksame Regelung zu vereinbaren die das wirtschaftliche Ziel der unwirksamen Regelung erreichen kann.